AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von D&J Veranstaltungsservice   

Präambel  

Das Vertragsverhältnis beruht auf den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.  

1. Vertragspartner
 
Die Vertragspartner sind der Auftraggeber (nachfolgend "Klient"genannt) und D&J Veranstaltungsservice (nachfolgend "D&J"genannt).  

2. Vertrag
 
Verträge zwischen D&J und dem Klienten entstehen durch  
•schriftliche Annahme eines ausgesprochenen Angebotes
• oderschriftliche vertragliche Vereinbarung. Mündliche Annahme oder Vereinbarungen sind unüblich.  

3. Rücktritt vom Vertrag
 
Ein Rücktritt seitens des Klienten bedarf der Schriftform und ist jederzeit möglich. In diesem Falle berechnet D&J jedoch Stornokosten in folgender Höhe:  
• Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Gage
•Rücktritt bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage
• Rücktritt bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage  
 

Sofern jedoch der Rücktritt durch den Klienten auf komplette Absage der Veranstaltung (frühestens 3 Tage vorher) wegen nachgewiesener unvorhergesehener Erkrankung, Unfall oder Tod beruht, verzichtet der D&J auf die ihm zustehenden Stornokosten und erhebt lediglich eine Bearbeitungspauschale in Höhevon 25,-€.   Ein Rücktritt seitens D&J bedarf der Schriftform und ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, z.B. bei technisch bedingten Ausfällen, anderen wichtigen Gründen, wie Krankheit, Unfall, Tod, usw. Bei Rücktritt durch D&J wird auf Wunsch des Klienten ein Ersatz zu gleichen Konditionen gestellt. Auch ein Ersatz- DJ ist bei persönlicher Abwesenheit von D&J möglich, wenn die Abwesenheit nachweislich begründet ist.  Sollte eine Ersatzbeschaffung durch D&J nicht möglich sein und der Klient sorgt selbst für den Ersatz, erstattet D&J dem Klienten eventuelle nachgewiesene Mehrkosten bis max. 50 % der vereinbarten Gage. Darüber hinaus kann kein weiterer Schadenersatz geltend gemacht werden.    

4. Haftung
 
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Klient, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch D&J verursacht worden ist.  Für Schäden an der Anlagentechnik, den Musikdatenträgern oder des sonstigen Equipment des DJ, die während der Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Klient.  Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnung oder Auflagenbeschränkungen, Betriebsstörungen beim Klienten, Stromausfall oder -schwankungen, usw.) die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, hat der Klient kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung der Gage.  

5. Zahlung der Gage
 
Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an D&J direkt vorzunehmen, durch:  
• Barzahlung vor oder nach der Veranstaltung
• Überweisung vor oder
spätestens bis 10 Tage nach der Veranstaltung, auf das D&J genannte Konto.

Schecks, Kreditkarten oder sonstiges werden nicht akzeptiert.  

6.GEMA-Gebühren
 
Alle anfallenden Gebühren für die GEMA werden vom Klienten getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Die zuständige GEMA nennt Ihnen D&J hier:  
 

 

GEMABezirksdirektion Dresden
Zittauer Straße 31
01099 Dresden
Sachgebiet Thüringen
Tel:  0351 8184 630
Fax: 03518184 700
eMail: bd-dd@gema.de  

7. Gerichtsstand
 
Der Gerichtsstand ist Erfurt Gewerbeeintrag:
GewA1Gem.Kz. 16051000 nach §14 GewO

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